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Antragsverfahren & Finanzierung

"Es ist ein Gesetz im Leben:
Wenn sich eine Tür vor uns schließt, öffnet sich eine andere.
Die Tragik jedoch ist, dass man meist nach der geschlossenen Tür blickt
und die geöffnete nicht beachtet."
(Andre Gidé, 1869-1951)

Gesetzliche Krankenkassen

Psychotherapie ist eine Regelleistung der Krankenkassen. Sie wird von Primär- und Ersatzkassen bei entsprechender Indikation und Durchführung durch einen approbierten und kassenzugelassenen Psychotherapeuten komplett übernommen. Vor Aufnahme einer Psychotherapie ist mindestens eine psychotherapeutische Sprechstunde obligatorisch, die zur diagnostischen Abklärung und zur Indikationsstellung dient. Im Anschluss daran können bis zu 4 probatorische Sitzungen durchgeführt werden, in denen sich Patient/Patientin und Therapeutin näher kennenlernen können und die Entscheidung über das passende Therapieverfahren getroffen wird.

Wenn eine entsprechende Indikation vorliegt und es zur Vereinbarung einer Psychotherapie kommt, ist in dem Antragsverfahren eine Begründung der Notwendigkeit der Psychotherapie durch den Psychotherapeuten vorgesehen sowie eine Konsiliaruntersuchung bei einem Arzt, um eine somatische Abklärung zu gewährleisten.

Private Krankenkassen und Beihilfe

Psychotherapie ist beihilfeberechtigt und wird von den meisten Privatkassen bezahlt. Auch die probatorischen Sitzungen werden von den meisten Privatkassen übernommen. Da es bei Privatkassen sehr unterschiedliche Vertragsgestaltungen gibt, empfiehlt sich hier eine Rückfrage bei der jeweiligen Kasse.

Ich bin Ihnen gerne dabei behilflich, Erstattungen oder Kostenübernahmen in die Wege zu leiten.